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Purim – Mitzwot und Bräuche in den halachischen Quellen
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Spenden für die Armen an Purim
(von Rabbiner Aharon Ran Vernikovsky)
Es ist eine besondere und wichtige Mizva an Purim, Bedürftigen Spenden (also Geld) oder Geschenke zu geben.
Dieses Gebot finden wir in der Megilat Esther: „..sie zu feiern als Tage des Mahls und der Freude, und Gaben zu schicken einer dem andern und Geschenke an die Dürftigen.“ (Megilat Esther 9:22) In der Sprache der Megila: „Matanot La-evyonim“.
Der Talmud legt hierzu fest, dass es eine Pflicht ist, mindestens an zwei Arme zu spenden, da ja die Megila von Geschenken (Mehrzahl) an die Bedüftigen (Mehrzahl) spricht, also mindestens zwei Spenden für mindestens zwei Arme. Ebenso legt der Talmud fest, dass man mit diesem Gebot nicht zu minimalistisch umgehen soll, sondern man hat einfach einem Jeden, der seine Hand ausstreckt, an Purim zu geben (Talmud Megila, Blatt 7).
In diesem Sinne wird diese wichtige Purim-Halacha im Schulchan Aruch festgelegt (siehe Schulchan Aruch הלכות מגילה סימן תרצ“ד ). Wie alle anderen Purim-Gebote gilt auch dieses Gebot am Tag von Purim.
Hierbei sollte man erwähnen, was der “Mordechai“ (Kommentar auf den Talmud, aus der Zeit der Rischonim in Aschkenas) zu dieser Halacha hinzufügt: „In einer Stadt, in der es keine Armen und Bedürftigen gibt, darf man das Purim-Geld für andere Menschen in einer anderen Stadt als Spende verwenden.“ (ש“ע תרצ“ד סעיף ד‘ )
Wie viel muss eine Purim-Spende aber mindestens betragen, um das Gebot zu erfüllen?
Hierzu schreibt die Mischna Brura: Ein Bedürftiger hat an Purim ein Geschenk/eine Spende zu erhalten, die es ihm ermöglicht, sich damit etwas zu kaufen, von dem er fühlbaren und echten Genuss hat, wie z.B. ein würdiges Essen.
Ebenso fügt die Mischna Brura hinzu, dass das Purim-Geld nicht vom Maasser Kesaffim stammen darf. Mit Maasser Kessafim meinen wir das „Zehnt“ unserer Netto-Löhne bzw. Einnahmen, die uns monatlich zur Verfügung stehen (die Halacha verpflichtet uns ein Zehntel unserer Einnahmen für Zedaka oder andere wohltätige Zwecke zu verwenden).
Das Purim-Geld sollte also grundsätzlich nicht von diesem verzehnteten Geld abgehen. Das bedeutet, dass das Purim-Geld eine Spende für sich ist. Will aber jemand an Purim deutlich mehr spenden, als er halachisch verpflichtet ist, so kann er die Differenz sehr wohl vom verzehnteten Geld „abzapfen“ (Mischna Brua סימן תרצ“ד ס“ק ג‘ ).
Da es in diesem Beitrag um Spenden und Hilfe für Bedürftige geht, sei zum Abschluss noch eine wichtige Stelle aus dem RamBam zitiert: „Es ist besser, eher den Armen mehr Geschenke und Spenden zu geben, als im eigenen Purim-Mahl mehr zu essen. Denn es gibt keine größere Freude, als die Freude, das Herz von Armen zu erfreuen. Und ein jeder, der dies tut, ähnelt hierin der g´ttlichen Heiligkeit. So wie der Prophet (Jeschayahu) schreibt: ,Also spricht der Hohe und Erhabene…Hoch und heilig throne ich bei dem Zerschlagenen und dem, der gebeugten Gemütes ist, zu beleben den Mut der Gebeugten, und zu beleben das Herz der Niedergeschlagenen´.“
Das Verschicken von Essen an Purim (“Mischloach Manot“)
(von Rabbiner Aharon Ran Vernikovsky)
Verschiedene Mizvot gelten an Purim. Eine davon ist das Verschicken von Essen bzw. fertigen Speisen an Purim.
In der Purim-Megila finden wir dies als explizites Gebot: „..und das Verschicken von Speisen, ein jeder an seinen Nächsten.“ ומשלוח מנות איש לרעהו“
Dieses Gebot lässt sich, so der Talmud, sogar durch „Austauschen“ erfüllen, indem also einer dem andern Speisen gibt und dieser dem Spender ebenso eigene Speisen zurück gibt. Da der Vers in der Megila von “Manot“, also von Speisen in der Mehrzahl spricht, legt der Talmud fest, dass ein jeder seinem Nächsten an Purim (mindestens) zwei Speisen zu geben oder zu verschicken hat und nicht nur eine einzige Speise. Zu den Speisen kann z.B. (fertig gekochtes) Fleisch gehören, oder auch andere fertige Speisen wie Gebäck z.B. (Talmud Megila, Blatt 7)
Halachisch fügt der RamBam noch hinzu: Je mehr Menschen man die Manot zukommen lässt, umso besser (RamBam, Hilchot Megila, 2. Ab.). Der Schulchan Aruch legt ebenso in dieser Form die Halacha fest: Es muss eine Person einer anderen Person zwei oder mehrere Speisen an Purim zukommen lassen. (Schul.Aruch, הלכות מגילה סימן תרצ“ה סעיף ד‘ )
Halachisch gelten nun folgende Zusatzinformationen in Sachen “Mischloach Manot“ (siehe hierzu in Mischna Brura): Halachisch gelten nun folgende Zusatzinformationen in Sachen “Mischloach Manot“ (siehe hierzu in Mischna Brura):
Mann kann als Mischloach Manot auch eine Speise und einen Wein vergeben. Es müssen also nicht unbedingt zwei rein essbare Speisen sein. Kleidung und andere Bedarfsgegenstände, die weder trink- noch essbar sind, sind allerdings von der Mizva des Mischloach Manot augeschlossen.
Das Essen, welches man an Purim seinem Nächsten gibt, muss fertig zum Essen sein, also nicht roh und ungekocht (z.B. rohes Fleisch). Nach der Meinung des Magen Avraham darf jedes koschere Fleisch und Essen, auch wenn es nicht sofort essbar ist, als Mischloach Manot verwendet werden. Bei Armen und Bedürftigen geben wir zwei verschiedenen Menschen, statt einem Einzelnen, 2 Manot. Überhaupt haben wir an Purim den Brauch mehreren Menschen die Manot zukommen zu lassen. (משנה ברורה ס“ק יח‘-כ‘ )
Ebenso wichtig zu wissen: Der RoSch legt fest, dass dieses Gebot (wie alle restlichen Purim-Gebote: Geschenke/Zedaka an Bedürftige, Purim-Mahl) am Tag stattzufinden hat, nicht am Purim-Abend. Die beste Zeit für das Mischloach Manot ist daher nach dem Lesen der Megila im Morgen-G´ttesdienst, wenn der Tag gerade angebrochen ist.
Manche Poskim legen fest, dass man einem Menschen einen einzelnen, aber großen Kuchen als Mischloach Manot geben darf, auch wenn es nur eine Speise ist. Schließlich lässt sich der Kuchen in mehrere Portionen aufteilen, und dies gilt dann als mehrere Speisen. (Mischne Halachot, חלק ג‘ סימן ז‘ )
Was den Umfang der Speise betrifft, so gilt das Gewicht bzw. die Größe des Essens, welches uns bei einer normalen Mahlzeit sättigen würde, als grundsätzlicher Richtwert. (siehe Ziz Elieser, חלק י‘ סימן ס“ה )
Rav Ovadia Josef legt fest, dass man mit dem Verschicken von Geld zum Kauf von Essen das Gebot von Mischloach Manot nicht erfüllt. Es muss also immer tatsächliches Essen sein, welches man verschickt. (siehe in Responsen Yechave Daat, חלק ו‘ סימן מ“ה )
Darf man die Megila in der Landessprache vortragen?
(von Rabbiner Aharon Ran Vernikovsky)
Wir möchten uns in den Wochen vor Purim mit einigen Purim-Halachot beschäftigen:
Das zentrale Gebot von Purim besteht darin, die Megilat Esther (oder auch einfach: Megila), welche die Purim-Geschichte erzählt, zu lesen bzw. von dem Vorleser zu hören. Obwohl dieses Gebot selber nicht ganz eindeutig in der Megila geschrieben steht, fanden unsere Gelehrten einen Hinweis darauf und zwar im Vers: „לקים את אגרת הפורים הזאת „
In deutscher Übersetzung: „..den Purim-Brief zu erhalten/zu bestätigen..“ (Megilat Esther: 9,29).
Die Mischna (Lehrsatz) im talmudischen Traktat “Megila“, die sich mit den Purim-Vorschriften auseinandersetzt, behandelt die Frage des richtigen und falschen Vortragens der Megila.
Folgendes legt die Mischna und die darauf folgende Gemara u.a. fest:
Wenn die Megila in einer Übersetzung vorgetragen wird, so hat man das Gebot des Lesens der Megila nicht erfüllt. Dies gilt aber nur dann, wenn der Zuhörer, welcher die Megila hört, diese Übersetzung nicht versteht (in früheren Zeiten diente die aramäische Sprache als Übersetzungssprache). Wenn aber die Megila in einer fremden Sprache vorgetragen wird, die der Zuhörer sehr wohl beherrscht, weil es z.B. seine eigene Landessprache ist, so hat man das Gebot erfüllt.
Die Mischna legt damit fest: Die Megila kann dann in einer Fremdsprache, also nicht in Ivrit, vorgetragen werden, wenn das Publikum (die Megila wird vor versammeltem Publikum vorgetragen, aufgrund der Pflicht, das Purim-Wunder einer breiten Gemeinschaft zu verkünden), diese Sprache selber auch beherrscht und die Megila verstehen kann. Generell aber gilt: Jeder, der die Megila in der Originalsprache, sprich Ivrit, gehört hat, selbst wenn er kein Ivrit versteht, hat immer das Gebot erfüllt. (Talmud Megila, 2. Ab., 1. Mischna)
Folgende halachische Grundregel legt nun der RamBam fest: „Eine Megila, die in übersetzter Form vorliegt und die in dieser übersetzten Sprache vorgetragen wird, darf nur dann vorgetragen werden, wenn derjenige, der
sie vorträgt und diejenigen die sie hören tatsächlich nur diese Sprache beherrschen.“ Diese Halacha übernimmt der Schulchan Aruch und sie hat Geltung.
(siehe Schulchan Aruch, Hilchot Megila. סימן תר“צ סעיף ט‘ (
Die Megila darf also in der nicht-hebräischen Landessprache vorgetragen werden, wenn man kein Ivrit beherrscht. Aber: Dies gilt nur im Notfall, nicht im idealen Falle. Denn schon die zitierte Mischna (s.o.), spricht über das Vortragen der Megila in der nicht-hebräischen Landessprache nur im Notfalle.
Das ideale Vortragen der Megila erfolgt in Hebräisch, selbst wenn der Zuhörer selber kein Hebräisch beherrscht, sondern nur die Landessprache. Und folgendermaßen legt der Schulchan Aruch nun diese Halacha fest: „Der Fremdsprachige, welcher die Megila in Laschon Kodesch (Tanach-Ivrit) gehört hat, sogar wenn er nicht versteht, worum es geht, hat das Gebot erfüllt.“ (Schulchan Aruch (סימן תר“צ סעיף ח‘
Die Mischna Brura erklärt an dieser Stelle in ihrem Kommentar zum Schulchan Aruch auch den Grund: In der Megila gibt es Stellen, die selbst für diejenigen, die Ivrit beherrschen inhaltlich und sprachlich unklar sind, so z.B. Beschreibungen wie „Haachaschtranim Bney Haramachim“. Niemand, so der Talmud, weiß genau zu sagen, wer damit gemeint sein soll. Vielmehr gehe es bei dem Vorlesen der Megila innerhalb der Gemeinschaft darum, das Purim-Wunder (durch das bloße Vortragen) in einer großen Öffentlichkeit zu verkünden (Pirsumey Nissa), siehe Mischna Brura die zitierte Stelle im Schulchan Aruch.
Hieraus ergibt sich: Es ist halachisch absolut richtig, die Megila in der Synagoge in Ivrit vorzutragen, sogar wenn viele aus dem Publikum die hebräische Sprache schlecht oder gar nicht beherrschen. Dies sollte von vornherein so sein. Denn bei dem Gebot der Megila geht es in erster Linie um das gemeinschaftliche Zusammenkommen, um die Zelebrierung des Purim-Wunders durch das Hören der Megila, auch für diejenigen, die nicht imstande sind die Megila sprachlich zu verstehen. Nur im Notfall, wenn es nicht anders geht, und da wo niemand die hebräische Sprache beherrscht, darf die Megila einem solchen Publikum auch in einer übersetzten Form vorgetragen werden.
Braucht man für das Lesen der Megila Synagoge und Minyan?
(von Rabbiner Aharon Ran Vernikovsky)
Diese Frage wird im Talmud (Talmud Megila, Blatt 5) besprochen. Grundsätzlich, so der Talmud, sollte das Lesen der Megila innerhalb eines Minyans und in der Synagoge stattfinden, dies aus folgenden Gründen: Das Purimwunder muss einer jüdischen Öffentlichkeit verkündet werden (Pirsumey Nissa), daher ist ein Minyan wichtig. Ebenso gilt die Regel: Je mehr Menschen sich an einem Ort versammeln, um ein Gebot zu erfüllen, umso stärker die Wirkung (Berav Am Hadrat Melech). Jedoch gibt es auch Fälle, wo die Megila ohne Minyan und Synagoge gelesen werden kann.
Folgendes hierzu legt der Schulchan Aruch fest (Schulchan Aruch, Hilchot Megila סימן תר“צ סעיף י“ח )
„Man muss sich bemühen, die Megila innerhalb eines Minyans zu lesen. Wenn dies nicht möglich ist, so kann man die Megila auch alleine lesen.“
Die Mischna Brura in ihrem Kommentar auf den Schulchan Aruch erklärt, dass die Bemühung einen Minyan für das Lesen der Megila zu bekommen, mit dem grundsätzlichen Gebot der Verkündigung des Purimwunders (Pirsumey Nissa) verknüpft ist. Jedoch reicht ein Minyan alleine nicht aus, sondern man muss sich bemühen, dass dieser Minyan sich in der Synagoge versammelt, also dort wo eine breite jüdische Öffentlichkeit versammelt ist. Dies aufgrund der zusätzlichen Bemühung einem in der Öffentlichkeit stattfindenden Gebot eine größere Wirkung zu verleihen (Berav Am). Und dies bedeutet, nach der Mischna Brura: Sogar jemand, der bei sich zu Hause schon einen Minyan versammelt hat, um mit ihnen die Megila zu lesen, ist aufgefordert mit diesen Menschen in die Synagoge zu gehen und dort mit allen andern gemeinsam die Megila zu lesen.
Wenn aber ein jüdischer Mensch, nach dem Talmud und dem Schulchan Aruch, weder eine Synagoge hat, wo vor einer breiten Öffentlichkeit die Megila gelesen wird, noch die Möglichkeit hat, einen bloßen Minyan zu finden, so liest er die Megila auch ohne Minyan.
An dieser Stelle müssen wir nun auch die Meinung des RaMa im Schulchan Aruch zitieren, welche auf eine Überlegung des RaN (Rabeynu Nissim) zurückgreift: Nach dieser Meinung gilt, dass wenn in einer Stadt schon die Megila gelesen worden ist (in einem Minyan) und Einzelne die Meglia nicht hören konnten, diese Menschen von vornherein davon befreit sind, nun einen neuen Minyan für das Lesen der Megila zu suchen. Der Grund dafür: Das Purimwunder wurde in ihrer Stadt schon verkündet, daher müssen sie sich nicht bemühen, dafür zu sorgen, es ein zweites Mal in einem zusätzlichen Minyan zu verkünden. (siehe hierzu in Mischna Brura תר“צ ס“ק ס“ב – ס“ד )