Die Parscha spricht von der Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten, zu suchen und zu empfangen. Heutzutage gibt es auch in jüdischen Kreisen viele sehr schwierige medizinische Fragen, die halachische Probleme verursachen.
Heute werden wir über Organspende und Todeskriterien sprechen.
ZUSAMMENFASSUNGEN
1. Organspende
2. Todeskriterien
1. Organspende
Das Problem:
– Ist eine Organspende zulässig? Ja, das ist sie.
– Aber erst, nachdem der Spender nach den Kriterien der Halacha (jüdisches Gesetz) gestorben ist.
Die Lösung: In Anbetracht der komplexen Umstände und der unvorhersehbaren zukünftigen Entwicklungen muss man in den Spenderausweis schreiben, dass das Rabbinat seine Zustimmung geben muss.
2. Todeskriterien
Im Judentum gibt es drei Kriterien für den Tod:
-irreversibler Stillstand der Atmung und des Herzschlages,
-Hirntod, oder
-ein Gesamtbild vom Tod: von einem Gesamtbild des Todes spricht man, wenn das Gesamtbild des Patienten auf den Tod hindeutet, wenn ein isoelektrisches EKG und EEG vorliegt, wenn Herzschlag und Atmung zum Stillstand gekommen sind und wenn die Chancen auf Wiederbelebung gleich null sind.
Meinungsverschiedenheiten und Hintergründe
a. Atmung und Herzschlag
Nach Ansicht verschiedener Poskim (Entscheidungsträger) tritt der Tod ein, wenn Atmung und Herzschlag aufgehört haben (Minchat Jitzchak, Tsits Elieser, Schewet HaLevi und andere).
Die große Frage heutzutage ist, was geschehen soll, wenn der Verstorbene an Geräte angeschlossen ist, die Atmung und Herzschlag künstlich aufrechterhalten.
Rabbi J.S. Eljaschiw war der Meinung, dass man den Patienten nicht von dem Gerät abtrennen darf. Laut Rabbi S.Z. Auerbach ist es erlaubt, den Patienten abzutrennen, woraufhin innerhalb weniger Minuten auch der Herzschlag aufhört. Es dürfen keine Organe entnommen werden, bevor der Herzschlag zum Stillstand gekommen ist.
Nach Rabbi M. Feinstein ist das eigentliche jüdische Kriterium für den Tod das irreversible Aufhören der unabhängigen Atmung. Dies konnte u. a. durch eine irreversible Schädigung des Atemzentrums im Gehirn nachgewiesen werden.
b. Vollständige Hirntod
Rabbiner S.Z. Auerbach stellt fest, dass der vollständige Hirntod das entscheidende Todeskriterium ist. Das Oberrabbinat von Israel schließt sich dieser Autorität an.
c. Gesamtbild des Todes
Angesichts der rasanten Entwicklung der medizinischen Kenntnisse und Fertigkeiten in den letzten Jahrzehnten gilt die Grundregel: Wenn es eine Chance gibt, ein Leben zu retten, ist der Patient noch am Leben. Da das Judentum dem Leben einen hohen Stellenwert einräumt, ist jede Chance auf Leben ausreichend, um zu sagen, dass der Patient noch nicht gestorben ist. In einigen Fällen bedeutet dies, dass der Tod erst dann angenommen wird, wenn das Gesamtbild des Patienten auf den Tod hindeutet, wenn ein isoelektrisches EKG und EEG vorliegt, wenn Herzschlag und Atmung aufgehört haben und wenn die Chancen auf Wiederbelebung gleich null sind.