Der Beit Din – Aufgabe und Funktion

Einer der elementarsten Funktionen einer Rabbinerorganisation für die jüdische Gemeinschaft ist es, ein Bet Din (Rabbinatsgericht) zu haben. Mit den folgenden Ausführungen soll dieser Begriff klare Definitionen und Formen erhalten und ein Verständnis vermittelt werden, was ein Bet Din ist, wofür es da ist, welche Funktionen es zu erfüllen hat und welche nicht…

Allgemeines

Das jüdische Rabbinatsgericht nimmt unter den weltlichen Gerichten einen besonderen Platz ein. Die weltlichen Gerichte folgen dem menschlichen Gesetz, wohingegen das Rabbinatsgericht auf dem Gesetzessystem g“ttlicher Herkunft basieren. Gerechtigkeit gehört zu den Eigenschaften G“ttes und es ist Sein Wille, daß wir nach Seinen Gesetzen richten. Dies erklärt, weswegen in der Torah ausgerechnet der Wochenabschnitt „Mischpatim“, ein detailliertes Rechtssystem beinhaltend, auf die Offenbarung G“ttes am Berg Sinai folgt.

Darüber hinaus steht in den Psalmen: „G“tt steht in der Versammlung der Richter, inmitten der Richter urteilt Er!“ (82,1) G“tt weilt unter den Richtern nicht nur zur Beobachtung, damit die Urteile gerecht, logisch und ausgewogen ausfallen, sondern auch, um die Richter in der Ausübung der g“ttlichen Gerechtigkeit zu unterstützen! Der Vers geht sogar soweit, die Richter selbst mit einem Namen G“ttes – E-lokim – zu bezeichnen, um zum Ausdruck zu bringen, dass sie in ihren Urteilen nicht selbständig und unabhängig verfügen können, sondern dabei G“tt und Seinem Gesetz verpflichtet sind.

Und mit den Worten Rambams – Maimonides – ausgedrückt: „Ein Richter, der kein wahrhaftes Urteil fällt, verursacht, dass sich G“ttes Präsenz aus der jüdischen Gemeinschaft zurückzieht… ein Richter jedoch, der ein wahrhaftes Urteil fällt, korrigiert die ganze Welt und verursacht, dass die Gegenwart G“ttes in der jüdischen Gemeinschaft ruht!“ (Hilchot Sanhedrin 23,9)

Aufgaben eines Bet Din

Ein Bet Din ist eine halachische (jüdisch rechtliche) Instanz, welche aus mindestens drei Rabbinatsrichtern besteht. Zu Zeiten da in Israel noch ausschließlich nach jüdischem Recht gerichtet wurde, konnte je nach Fall die Zusammensetzung auf bis zu 71 Richter anwachsen.

In heutiger Zeit erfüllt ein Bet Din insbesondere folgende Aufgaben, in welchen er die jüdische Autorität darstellt:

  • Gitin – Durchführung religiöser Scheidungen
  • Gijurim – Durchführung von Übertritten zum Judentum
  • Dinej Torah – Behandeln jüdischer Rechtsfälle
  • Berur Jahadut – Klärung des jüdischen Status im Zweifelsfall

Darüber hinaus ist der Bet Din Ansprechpartner und steht für Klärung halachischer Probleme zur Verfügung.

Bet Din der ORD

Seit 2004 existiert ein Bet Din in Zusammenarbeit der ORD mit dem Oberrabbinat in Israel. Dies gewährleistet automatisch, dass die Tätigkeiten und Beschlüsse des Bet Din vom Oberrabbinat in Israel anerkannt werden. In der Regel setzt sich dieses aus zwei Dajanim (Rabbinatsrichter), welche vom Oberrabbiner Israels gesandt werden, und einem dritten Dajan aus den Reihen der Rabbiner der ORD zusammen. Dieses Gremium hält ca. drei Mal jährlich 3-4 tägige Tagungen ab und behandelt alle anstehenden Fälle, welche an den Bet Din über die ORD herangetragen und beantragt werden.

Tätigkeit des Bet Din

In diesem Rahmen wurden in den vergangenen sechs Jahren ca. rund 200 Fälle behandelt. Der Bet Din hat dabei etwa 35 Gitin (religiöse Scheidungen) und 60 Gijurim (Übertritte zum Judentum) durchgeführt und bei vielen Anträgen und komplizierten Anfragen Entscheidungen herbeigeführt. Insbesondere im vergangenen Jahr kann die ORD auf aktive und fruchtbare Tätigkeit des Bet Din zurückblicken. Die Kombination von halachischer Kompetenz, menschliches Feingefühl und Effizienz lässt uns optimistisch in die Zukunft blicken und darauf hoffen, dass der Bet Din auch weiterhin an der Bildung und Stärkung jüdischen Lebens in Deutschland und der damit verbundenen g“ttlichen Inspiration seinen Anteil tragen möge.

In Zusammenarbeit mit dem Oberrabbinat in Israel wurde in Deutschland der Zentrale Beit Din Deutschlands in Zusammenarbeit mit dem Oberrabbinat des Staates Israel gegründet. Das Beit Din besteht aus drei Dayanim, wobei zwei der drei vom Oberrabbinat in Israel gestellt werden, und der dritte Dayan Mitglied der ORD ist.

Die Aufgaben des Beit Din sind vielfältig, wobei einer der Schwerpunkte heute in der Ausführung von Gittin, jüdi schen Scheidungen, liegt, da in den vergangenen Jahren in Deutschland keine religiösen Scheidungen durchgeführt werden konnten. Hier besteht daher Nachholbedarf.

Ein weiterer Schwerpunkt ist die Begleitung bzw. Durchführung von Gijurim, da sich herausgestellt hat, dass es eine Vielzahl von Menschen gibt, die bereits seit Jahren ihren Lebensweg verändert haben und zum Judentum konvertieren möchten.

Natürlich ist das Beit Din auch in Fragen von Birur Jahadut, Überprüfung der Zugehörigkeit zum Judentum, Streitigkeiten zwischen unterschiedlichen Parteien, Din Tora, tätig. Die Adresse des Büro des Beit Din lautet:

Zentrale Beit Din Deutschlands in Zusammenarbeit mit dem Oberrabinat des Staates Israel

Roonstrasse 50 50674 Köln

Tel.: 0221-921560-20 Fax: 0221-921560-19